COVID-19 – Wissenswertes rund um Ihre Reise

Wegen der COVID-19-Pandemie sind Reisen in gewisse Länder nach wie vor eingeschränkt. Gleich vorneweg: Wir informieren Sie rechtzeitig, falls Ihre gebuchte Reise von allfälligen Einreisebeschränkungen betroffen sein sollte.

Auf dieser Seite finden Sie ein FAQ rund um Buchungen, Stornierungsmöglichkeiten, Reisebeschränkungen und Quarantänepflicht.


FAQ – Häufig gestellte Fragen zu COVID-19 und Reisen

1. Zu welchem Zeitpunkt entscheidet Nature Tours, ob eine geplante Gruppenreise durchgeführt wird?
Wir sind bei gebuchten Reisen stets mit unserer Kundschaft in Kontakt. Über allfällige Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig. Eine Annullation geben wir spätestens drei Wochen im Voraus bekannt. 

2. Was geschieht, wenn ich eine Tour buche und am Abreisetag nicht reisen kann, weil die Einreise aus der Schweiz zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich ist? Oder weil das Bundesamt für Gesundheit neu eine Quarantänepflicht nach der Rückkehr in die Schweiz anordnet?
Kann eine Reise aufgrund neuer Einreisebeschränkungen oder fehlender Transport- und Unterkunftsmöglichkeiten nicht stattfinden, so informieren wir unsere Kundschaft frühzeitig proaktiv. Sie erhalten von uns mögliche Alternativen.

  • Bei Pauschalreisen entstehen für Sie keine Kosten. Die Bearbeitungsgebühr entfällt und eine Umbuchung ist kostenlos möglich.
  • Ausnahmen bestehen bei sogenannten vermittelten Reisen, die über einen Vermittlungspartner stattfinden. In diesen Fällen informieren wir Sie entsprechend.

3. Was gilt, wenn ich freiwillig eine Reise nicht antreten möchte, obwohl die Reise mit gewissen Einschränkungen möglich ist? Das heisst, weil vor Ort im Reiseland öffentliche Orte wie zum Beispiel Restaurants, Strände, Museen etc. geschlossen oder kurz vor Abreise nur noch mit gewissen Einschränkungen zugänglich sind?
Grundsätzlich gelten die Stornobedingungen laut unseren Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AGB). Sollten Sie Ihre Reise unter diesen Umständen nicht antreten wollen, prüfen wir mit Ihnen mögliche Alternativen. Allfällige entstandene Kosten der Leistungsträger (= Unterkunft, Transport etc.) müssen wir mitberücksichtigen.

4. Was mache ich, wenn ich wegen einem kurzfristigen Ausreiseverbot nicht nach Hause reisen kann?
Bei Nature Tours-Kunden, die im Ausland aufgrund kurzfristiger Reiseeinschränkungen daran gehindert sind nach Hause zu reisen, veranlassen wir in Zusammenarbeit mit unseren Partnern alles Mögliche, um eine Rückkehr in die Schweiz sicherzustellen. Bei Notfällen während der Reise erreicht uns unsere Kundschaft jederzeit über eine kommunizierte Notfallnummer.


5. Wer kommt für die Kosten der Quarantäne auf? Und in welchen Fällen deckt die Versicherung die Annullation?
Welche Kosten die Annullationsversicherung übernimmt, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Wir empfehlen Ihnen, vor jeder Buchung die Leistungen für einen umfassenden Reiseschutz abzuschliessen und den Umfang mit Ihrem Anbieter im Detail zu prüfen. 

6. COVID-19-Test: Wo kann ich mich vor der Abreise testen lassen?
Sie können sich bei verschiedenen Arztpraxen, Testzentren, Spitälern und Apotheken auf das neue Coronavirus testen lassen. Informationen zu den Testangeboten: 

7. COVID-19-Test: Wo kann ich mich vor der Heimreise testen lassen?
Viele Länder haben ihre Testkapazität ausgebaut und auf den Tourismus ausgerichtet. So sind COVID-19-Tests meist über Agenturen, Hotels und mobile Testzentren möglich. Wir, und unsere Agenturen vor Ort, helfen Ihnen gerne bei der Organisation. Gerne informieren wir Sie persönlich über die Möglichkeiten in Ihrer Wunschdestination.


8. Unter welchen Umständen sagt Nature Tours eine Reise ab?

  • Falls eine Tour in einem Land mit einer Quarantänepflicht stattfindet
  • Falls im Zielland ein Lockdown oder ein Einreiseverbot herrscht

Alle genannten Massnahmen müssen behördlich angeordnet sein. Sie können in diesen Fällen die Reise kostenfrei auf ein späteres Datum umbuchen oder annullieren.

9. Was passiert, wenn das Zielland spezielle Auflagen wie negativer COVID-19-Test etc. an die Einreisebestimmungen knüpft?
Grundsätzlich gilt, dass alle Reisenden für die Einreise selbst verantwortlich ist. Wird ein negativer PCR-Test, eine Vorab-Registrierung mit Angabe der persönlichen Daten oder eine Impfung verpflichtend in die Einreisebestimmungen eines Landes aufgenommen, informieren wir Sie vor Ihrer Reise. Ein Rücktritt von der Reise ist gemäss unseren Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AGB) möglich.

Nützliche Links

– Aktuelles rund um das Coronavirus auf der Plattform vom Bundesamt für Gesundheit (BAG):

– Mit dem Travelcheck des BAG prüfen Sie, ob und unter welchen Voraussetzungen Sie in die Schweiz einreisen dürfen:


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Fragen zu geplanten Reisen oder zu aktuellen Reisemöglichkeiten? Gerne beraten Sie unsere Mitarbeiter*innen. Wir freuen uns auf Sie. 

  • Montag bis Freitag, von 09.00 bis 18.00 Uhr
  • Telefonisch, per Chat, E-Mail oder persönlich bei uns im Büro
  • Für eine Reiseplanung beraten wir Sie gerne auch per Video
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