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AGB
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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise von DIE SPEZIALISTEN AG interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Mit der Entgegennahme und Bestätigung Ihrer Anmeldung kommt zwischen Ihnen und DIE SPEZIALISTEN AG ein Vertrag zustande. Die nachfolgenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (Stand: August 2023) gelten für die Marke NATURE TOURS und bilden zusammen mit dem Reiseprogramm einen integrierenden Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und uns.
1. Vertragsabschluss
1.1 Anmeldung
Durch die vorbehaltlose Bestätigung Ihrer Reisebuchung über das Buchungsformular auf unserer Website oder Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Die Spezialisten AG ein Vertrag zu stande. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer*innen an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Spezielle Rabatte und Vergünstigungen müssen bei der Buchung angegeben werden und können nach Rechnungsstellung nicht mehr gewährt werden.
1.2 Vertragspartei
Auf folgenden Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Hinweise und Bedingungen keine Anwendung:
1.2.1 Bei allen von Die Spezialisten AG vermittelten Nur Flug-Buchungen gelten die Reise- und Vertragsbedingungen der entsprechenden Fluggesellschaften. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Allfällige Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Ihren Lasten.
2. Preise / Zahlungsbedingungen
2.1 Preise
Der von Ihnen zu bezahlende Reisepreis ist bei der Reiseausschreibung ersichtlich. Falls nicht anders erwähnt verstehen sich die Preise pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer.
2.2 Visa
Gerne holt die Abteilung Globetrotter Visa Service für Sie Ihre Visa gegen eine Gebühr ein. Detaillierte Infos dazu erhalten Sie mit den Reiseunterlagen.
2.3 Kleingruppe / Mindestteilnehmer*innenzahl
Für die Durchführung einer Gruppenreise zum ausgeschriebenen Preis wird eine Mindestteilnehmer*innenzahl benötigt. Die genauen Angaben finden Sie bei der Reiseausschreibung. Sollte die Reise weniger Anmeldungen haben, versuchen wir die Gruppenreise als Kleingruppe mit einem entsprechenden Kleingruppenzuschlag durchzuführen (siehe dazu Ziffer 4.2.1).
2.4 Zahlungsbedingungen
Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie unsere Bestätigung, die zugleich als Rechnung gilt. Die Anzahlung beträgt 30% des Arrangementpreises, mindestens CHF 500.– pro Person, zahlbar innert 10 Tagen. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Abreise fällig. Bei Buchungen innerhalb 30 Tagen vor Abreise ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann Die Spezialisten AG nach nutzlosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 4 geltend machen.
2.5 Preisänderungen
In Ausnahmefällen müssen wir uns vorbehalten, die von uns publizierten und bestätigten Preise zu erhöhen:
- Erhöhung der Transportkosten (z.B. Treibstoffzuschläge, Flughafentaxen, Tarifänderungen usw.)
- Neu eingeführte oder erhöhte Abgaben und Gebühren (z.B. Sicherheitsgebühren, Versicherungsgebühren,
- Nationalparkgebühren, Visakosten usw.)
- Staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Erklärbare Druckfehler
Die Spezialisten AG wird Preiserhöhungen infolge der oben erwähnten Gründe spätestens 21 Tage vor Abreise bekannt geben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ausgeschriebenen Pauschalpreises oder bei Reise mit Einzelpreisen, des Gesamtarrangement-Preises, haben Sie das Recht innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich zurückerstattet.
3. Unterkunft
Die ausgeschriebenen Preise verstehen sich, sofern nicht anders bei der Reise erwähnt, im Doppelzimmer.
3.1 Einzelbelegung
Bei den meisten Reisen ist es möglich, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer zu buchen. Bei Übernachtungen in einfachen Gasthäusern wie Teahouses, Lodges, Zelten usw. sowie bei Transferstrecken inkl. Übernachtung in Eisenbahnen und auf Schiffen kann nicht in jedem Fall eine Einzelbelegung garantiert werden. Fragen Sie Ihre Buchungsstelle über diese Möglichkeit und den entsprechenden Zuschlag.
3.2 Halbes Doppelzimmer
Alleinreisenden Kund*innen bieten wir die Möglichkeit bei Gruppenreisen, ein Doppelzimmer mit anderen Reiseteilnehmer*innen zu teilen. Falls bis 21 Tage vor Abreise kein*e Zimmerpartner*in gefunden wird, wird der Einzelzimmerzuschlag nachbelastet.
4. Umbuchung / Annullation / Reiseabbruch
4.1. Umbuchung / Annullation durch Kunden
4.1.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Eine Umbuchung oder Annullation muss schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung der Entschädigung sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile, die er durch eine mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann, zu berücksichtigen. Nature Tours kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. Eine pauschalisierte Entschädigung kann Nature Tours wie folgt verlangen:
bis zu 60 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises, mindestens jedoch CHF 500.- pro Person
59 bis 30 Tage vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
29 bis 14 Tage vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises
13 bis 00 Tag/e vor Reiseantritt: 100% des Reisepreises
Falls Sie sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente einfinden, verfallen die gebuchten Leistungen und Sie schulden Nature Tours 100% des Arrangement Preises.
Kosten und Gebühren für abgeschlossene Versicherungen, bereits eingeholte Visa, ausgestellte Flugtickets usw. gehen zu Ihren Lasten. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullation. Fällt das Eintreffen der Annullation auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, ist der nächste Arbeitstag massgebend. Falls Sie sich zum Abflug oder zur Abfahrt nicht, zu spät oder ohne die notwendigen Reisedokumente und -unterlagen einfinden, verfallen die gebuchten Leistungen und Sie schulden Nature Tours 100% des Arrangement Preises.
4.1.2 Vorzeitige Rückreise / Reiseabbruch
Falls Sie Ihre Reise aus irgendwelchen Gründen abbrechen müssen oder während der Reise Leistungen ändern wollen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Unsere Reiseleitung oder lokale Vertretung wird Ihnen in dringenden Fällen (Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) bei der Organisation Ihrer Rückreise oder Änderung so weit als möglich behilflich sein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Hilfestellung und Bedingungen durch Ihre Reiseversicherung. Bei Reiseabbruch oder Änderung der Reiseleistungen gehen die (Zusatz-)Kosten zu Ihren Lasten.
4.2 Umbuchung / Annullation durch Die Spezialisten AG
4.2.1 Mindestteilnehmer*innenzahl / Kleingruppenzuschlag
Unsere angebotenen Gruppenreisen basieren auf einer Mindestteilnehmer*innenzahl, welche bei der Reiseausschreibung publiziert ist. Wird diese für Ihre Reise nicht erreicht, sind wir berechtigt die Reise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abzusagen oder gemäss publizierten Kleingruppenzuschlag durchzuführen. Ist kein Kleingruppenzuschlag ausgeschrieben, erlauben wir uns einen kostendeckenden Zuschlag zu erheben, welcher gemäss Pauschalreisegesetz/Ziffer 6.8.2 die Reise nicht mehr als 10% verteuern darf.
4.2.2 Programmänderungen / Annullation der Reise / Reiseabbruch
Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe vor oder während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. Umstände dieser Art sind u.a. Streiks, behördliche Massnahmen oder höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse usw.) oder andere Umstände, welche die Reise verunmöglichen, erheblich erschweren oder eine erhebliche Gefährdung der Reiseteilnehmer*innen mit sich bringen. Sollten diese Änderungen vor Abreise eintreten, behalten wir uns das Recht vor, allfällige Mehrkosten Ihnen zu belasten. Sollten diese Änderungen während der Reise eintreten, richten sich Ihre Rechte nach Ziffer 7.
5. Versicherungen
Der Abschluss einer Annullationskosten- und Assistanceversicherung wird dringend empfohlen. Beim Abschluss einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungslösung sind wir Ihnen gerne behilflich. Weitere Infos finden Sie auch hier. Sollten Sie keine Versicherung über uns abschliessen, bestätigen Sie damit, dass Sie über eine ausreichende, private Versicherungsdeckung verfügen. Stellen Sie sicher, dass Sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert sind.
6. Gesundheit / Impfungen / Ein- und Ausfuhr / Pass / Visa
Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Gesundheits-, Impf-, Einreise-, Visa- und Passbestimmungen sind Sie verantwortlich. Damit die Reiseunterlagen (Visa, Flugscheine usw.) richtig ausgestellt werden können, müssen Sie bei der Buchung von allen durch Sie angemeldeten Reiseteilnehmer*innen alle Vornamen und Namen, das Geburtsdatum, die Gültigkeit usw. gemäss den Angaben in Ihrem Reisedokument (Reisepass oder ID, je nach Reiseland und Reisebestimmungen) angeben. Nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung bitten wir Sie, diese genau zu kontrollieren, und mögliche fehlerhafte Angaben uns zu melden, damit wir diese sofort korrigieren können. Stimmen diese Angaben und die Schreibweise auf den Reiseunterlagen nicht mit denjenigen im Reisedokument überein, kann es zu einer Einreiseverweigerung und zwangsweisen Rückführung kommen, deren Kosten Sie zu tragen haben. Müssen Reiseunterlagen neu ausgestellt werden, weil die Angaben in der Anmeldung nicht mit denen im Reisedokument übereinstimmen, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Bitte beachten Sie die geltenden Zoll- und Devisenbestimmungen von Ihrem Reiseland, aber auch die von der Schweiz (bzw. dem Land, in dem Sie wohnen) für Ihre Rückreise.
6.1 Reisedokumente / -unterlagen
Für das Mitführen des korrekten, gültigen Reisedokuments (Reisepass oder ID, je nach Reiseland und Reisebestimmungen), der erforderlichen Visa, der Reiseunterlagen und Ihrem Impfausweis mit den vorgeschriebenen Impfungen für Ihre Reise, sind Sie selbst verantwortlich. Bitte beachten Sie die geltenden Bestimmungen und Hinweise bei der Reiseausschreibung oder fragen Sie bei uns frühzeitig nach.
6.2 Einholung von Visa
Falls die Einholung der Visa sowie die Visakosten in den inbegriffenen Leistungen einer Reise aufgeführt sind, ist Die Spezialisten AG für die fristgerechte Einholung der Visa besorgt. Bei allen anderen Reisen sind Sie für die Einholung der benötigten Visa zuständig. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie mit unserer Reisebestätigung.
6.3 Gesundheitsbestimmungen
Angaben zu vorgeschriebenen und empfohlenen Impfungen sowie Gesundheitsbestimmungen werden Ihnen bei der Buchung der Reise mitgeteilt und in der Bestätigung wiederholt. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor der Buchung Ihrer Reise, spätestens 6 Wochen vor Abreise, bei Ihrem Haus oder Tropenarzt über einen allfälligen zusätzlichen individuellen Impfschutz usw. zu informieren. Mehr Informationen finden Sie auch unter > HealthyTravel
7. Haftung
7.1 Allgemein
Die Spezialisten AG hat die Reiseausschreibung und die Auswahl der an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen mit aller Sorgfalt vorgenommen und die Reise professionell organisiert.
7.2 Ausfall von Leistungen
Die Spezialisten AG vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen oder die zusätzlich entstandenen Kosten, soweit es der Schweizer-, der lokalen Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist auf insgesamt den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt und umfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben internationale Abkommen (Ziffer 7.4.1).
7.3 Haftungsbeschränkung auf den doppelten Reisepreis
Bei Pauschalreisen ist die Haftung für andere als Personenschäden (Sachschäden, reine Vermögensschäden usw.) auf den doppelten Reisepreis pro Person beschränkt. Bei anderen Leistungen als Pauschalreisen ist die Haftung für sämtliche Schäden auf den doppelten Reisepreis pro Person begrenzt. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse in anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen.
7.4 Haftungsbeschränkungen / Haftungsausschlüsse
7.4.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze, Beschränkungen der Haftung oder Haftungsausschlüsse bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages, kann sich Die Spezialisten AG auf diese berufen und haftet nur im Rahmen dieser Abkommen oder nationaler Gesetze. Internationale Abkommen dieser Art bestehen insbesondere im Transportwesen (Flug-, Eisenbahn-, und Schiffsverkehr). Vorbehalten bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.4.2 Haftungsausschlüsse
Die Spezialisten AG haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgendes zurückzuführen ist:
- Versäumnisse Ihrerseits
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist.
- Höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Die Spezialisten AG oder ein Dienstleistungsträger trotz
- aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Die Spezialisten AG haftet somit nicht
- für Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streik, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten usw. zurückzuführen sind.
- Programmänderungen infolge Flugplanänderungen.
8. Beanstandungen
8.1 Beanstandung und Abhilfe verlangen
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so müssen Sie diese unverzüglich der Reiseleitung, unserer lokalen Vertretung oder dem betroffenen Leistungsträger (z.B. Hotel) bekannt geben. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für einen späteren Versuch der Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht meist bereits eine Abhilfe vor Ort.
8.2 Wird vor Ort keine Lösung gefunden
Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, müssen Sie dort eine schriftliche Bestätigung verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Die Reiseleitung, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
8.3 Nach Ihrer Rückkehr
Wurde vor Ort keine befriedigende Abhilfe ermöglicht, müssen Sie Ihre Beanstandung sowie die Bestätigung die Sie vor Ort eingeholt haben, innerhalb 30 Tagen nach Rückreise schriftlich bei Die Spezialisten AG oder Ihrer Buchungsstelle einreichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, erlöschen sämtliche Ansprüche.
9. Mitwirkungspflichten Ihrerseits
9.1 Persönliche Voraussetzungen
Reisen in fremde Länder bedingen, dass sich die Reiseteilnehmer*innen den fremden Sitten und Gebräuchen anpassen. Die Reiseleitung kann Reiseteilnehmer*innen von der Reise ausschliessen, welche die Reisegruppe nachhaltig stören, sich oder andere Reiseteilnehmer*innen durch Ihr Verhalten gefährden oder nicht gewillt sind, sich den Gepflogenheiten des Reiselandes anzupassen. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer*innen und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.
9.2 Gesundheitliche Voraussetzungen
Zum Reisen wird eine gute Gesundheit (mental und physisch) vorausgesetzt. Sie sind verpflichtet, uns bereits bei der Reiseanmeldung über alle reiserelevanten Krankheiten und Einschränkungen zu informieren. Die Erfüllung der in der Reiseausschreibung beschriebenen physischen und psychischen Anforderungen liegt einzig in Ihrer Verantwortung. Sollten Sie auf Medikamente angewiesen sein, so sind Sie selbst dafür verantwortlich, für die Reise genügend Medikamente mit sich zu führen. Sollte ein*e Reiseteilnehmer*in diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die Reiseleitung diese*n Reiseteilnehmer*innen von der Reise ausschliessen.. Rückreisekosten usw. gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer*innen und der bezahlte Reisepreis kann nicht zurückbezahlt werden.
10. Planung nach Ihrer Rückkehr
Trotz bester Reiseplanung kann es vorkommen, dass sich aufgrund nicht vorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse die Rückreise verspätet. Sie sollten daher für den Rückkehrtag und bei Reisen in andere Kontinente auch für den Folgetag keine Verpflichtungen vorsehen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte.
11. Flüge / Rückbestätigung
Bei Gruppenreisen ohne Schweizer Reiseleitung, individuellen Reisen oder Reisen mit individuellen Flügen sind Sie für die zeitnahe Überprüfung der Abflugzeiten Ihrer Flüge verantwortlich; ebenso für das pünktliche Erscheinen zum Check-In und Boarding. Versäumnisse können zum Verlust des Transportanspruchs führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
12. Reisegarantie
Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter > Garantiefonds
13. Datenschutz
13.1 Kundendaten
Die Spezialisten AG benötigt von Kunden*innen und den Mitreisenden verschiedene Daten (z.B. Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer usw.) zur korrekten Vertragsabwicklung. Die Spezialisten AG untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz. Die Spezialisten AG ist verpflichtet, die Daten sicher aufzubewahren und speichert diese in der Schweiz. Im Zusammenhang mit Buchungen werden in der Regel die folgenden Daten erhoben bzw. bearbeitet: Angaben zu Reisen wie Reisedaten, Reiseroute und Destination, Fluggesellschaft, Hotel, Preise, Kundenwünsche, Informationen und Angaben über Mitreisende, Gesundheitsdaten, z.B. Angaben über gesundheitsbedingte besondere Bedürfnisse oder Erkrankungen und Unfälle während einer Reise, Vielfliegernummer usw.
13.2 Übermittlung an Leistungsträger und Behörden
Die Spezialisten AG leitet die Daten der Kunden*innen nur weiter, wenn diese zur Vertragsabwicklung mit den Leistungserbringern notwendig sind. Diese können sich im Ausland befinden, wo der Datenschutz unter Umständen nicht schweizerischem Standard entspricht. Sowohl Die Spezialisten AG, als auch die Leistungserbringer können aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnung verpflichtet sein, Daten von Ihnen an (ausländische) Behörden weiterzuleiten. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Flugreisen in die USA (Advance Passenger Information System/APIS, TSA Secure Flight Programm), Hotels usw.
13.3 Besonders schützenswerte Personendaten
Je nach gebuchten Leistungen kann es sein, dass Die Spezialisten AG besonders schützenswerte Personendaten erheben muss. So kann aufgrund eines Verpflegungswunsches unter Umständen auf die Religionszugehörigkeit geschlossen werden. Solche Daten werden in der Regel an Leistungserbringer für die korrekte Vertragserfüllung weitergeleitet oder unter Umständen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher Anordnungen staatlichen Stellen bekannt gegeben. Indem der Kunde uns (Die Spezialisten AG) solche Angaben zukommen lässt, ermächtigt er Die Spezialisten AG ausdrücklich, dass Die Spezialisten AG diese Informationen gemäss dieser Bestimmung verwenden darf.
13.4 Informationen über Angebote und Programme
Die Spezialisten AG erlaubt sich, sofern Sie (Kunde*innen) sich für den Newsletter angemeldet haben, Sie in Zukunft über Programme und Reisen von Nature Tours zu informieren. Die Kunden*innen haben jederzeit die Möglichkeit, diesen Dienst abzubestellen.
13.5 Durchsetzen von Rechten
Die Spezialisten AG behält sich das Recht vor, Daten der Kunden*innen an Behörden und Dritte zur Durchsetzung der berechtigten Interessen von Die Spezialisten weiterzuleiten. Gleiches gilt bei Verdacht auf eine Straftat.
13.6 Fragen zum Datenschutz
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, Einsicht in die bei Die Spezialisten AG gespeicherten Daten wünschen oder den Informationsdienst abbestellen möchte, steht Ihnen Nature Tours zur Verfügung oder Sie treten mit Die Spezialisten AG per E-Mail in Verbindung: E-Mail Die Spezialisten AG
14. Ombudsstelle
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung empfehlen wir Ihnen mit der unabhängigen Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche Kontakt aufzunehmen. Die Ombudsstelle ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns, oder dem Reisebüro (wenn Buchung nicht direkt bei uns) eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, Mo–Fr 10.00–16.00 Uhr, Telefon 044 485 45 35, > E-Mail Ombudsstelle
15. Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und Die Spezialisten AG ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen Die Spezialisten AG können nur am Firmensitz in Bern, Schweiz angebracht werden.
Nature Tours
Neuengasse 30
CH-3001 Bern
Tel: +41 31 313 00 10
E-Mail: info @nature-tours.ch